Albert-Schweitzer-Schule Dorsten

Für alle Schulen hat die Landesregierung ab Montag, den 16. März 2020, ein Betretungsverbot angeordnet.

Für Eltern, die in unverzichtbaren Schlüsselpositionen für die öffentliche Versorgung, Sicherheit und Ordnung arbeiten, werden in der angestammten Einrichtung Notbetreuungen eingerichtet. Ab Donnerstag, den 23. April 2020 gilt eine erweiterte Notfallbetreuung.

Kinder von Eltern, die in Tätigkeitsbereichen arbeiten, die in Anlage 2 der Coronabetreuungsverordnung aufgeführt sind, werden betreut. Diese Coronabetreuungsverordnung ist am 20.04.2020 in Kraft getreten. Die Auflistung der Tätigkeitsbereiche findet sich im Anhang zu dieser Bescheinigung.

Die Bescheinigung finden Sie hier.