Albert-Schweitzer-Schule Dorsten

Kinder sind Gäste,

die nach dem Weg fragen.

(Maria Montessori)

Im Verlauf des vierten Schuljahres stehen alle Eltern vor der Frage, wie die Schullaufbahn ihres Kindes nach der Grundschulzeit fortgesetzt werden soll. Hier gibt es vielfältige Unterstützung durch die Schule. Die folgende Tabelle zeigt auf, wie die Forderungen des Gesetzgebers in dieser Frage umgesetzt werden:

Ablauf des Übergangsverfahrens in die weiterführende Schule nach § 8 AO-GS

Wann? Wer? Was? Inhalte
Oktober Schulleitung Informationsabend
  • Übergangsverfahren
  • Bildungsgänge
  • örtliches Schulangebot
  • Entscheidungshilfen
November Klassenlehrerin
ggf. Fachlehrer
Elternsprechtag
  • allgemeine Lernentwicklung
  • Leistungen
  • besondere Fähigkeiten
  • Bildungswunsch und Erwartungshaltung der Eltern

Dezember/

Januar

Klassenlehrerin nach
vorheriger Absprache
mit den Fachlehrern
der Klasse
verpflichtende
Einzelberatung
  • Erörterung aller Möglichkeiten zur weiteren schulischen Förderung des Kindes
  • Bildungsweg/Schulwegempfehlung
(Die Ergebnisse des Gespräches sind in einem Vermerk festzuhalten.)
Anfang
Januar
Klassenkonferenz als
Versetzungskonferenz
Entscheidung über die Empfehlung und deren Begründung Grundlage:
  • Leistungsstand
  • Lernentwicklung
  • Fähigkeiten
  • Beratungsgespräch mit den Eltern
Ende
Januar
Klassenlehrerin Zeugnisausgabe
  • Begründete Empfehlung ist Anlage zum Zeugnis.
Ende
Januar
Klassenlehrerin Zeugnissprechtag
  • nach Vereinbarung
Februar Eltern Anmeldung des Kindes an der weiterführenden Schule
  • Vorlage des Halbjahreszeugnisses Kl. 4 mit begründeter Empfehlung u. Schreiben der Stadt zur Schulwahl
  • u.U. Vorlage aller Grundschulzeugnisse